Vorschrift zum Verkauf von Zigaretten in neutralen
einfarbigen Packungen
mit Bildern geschädigter Organe verstößt nicht gegen die Verfassung des Landes.
Damit hat das Gericht eine Klage mehrerer großer
Tabakkonzerne abgewiesen. Diese sahen eine
Verletzung ihrer Markenrechte und klagten
in mehreren weiteren Verfahren auf Schadensersatz.